Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Institut Positiv Führen e.V.

Stand: 12.10.2026

Teil A gilt für alle Verträge. Für offene Veranstaltungen gilt ergänzend Teil B, für individuell vereinbarte Veranstaltungen Teil C.

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von Institut Positiv Führen e.V., Leibnizallee 16, 99425 Weimar, E-Mail: info@institut-positiv-fuehren.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: Trainings, Seminare und Veranstaltungen (Sommerakademie), Online-Trainings

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

9. Informationen zur Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

Teil B – Besondere Bedingungen für offene Veranstaltungen

Für unsere offen ausgeschriebenen Weiterbildungen, Seminare, Trainings und Veranstaltungen gelten ergänzend die folgenden Bedingungen. Soweit sie von Teil A abweichen, gehen sie vor. „Wir“ bezeichnet dabei den Auftragnehmer, „Sie“ den Auftraggeber.

B.1 Teilnahme, Anmeldung und Vertragsschluss

B.1.1 Die Teilnahme an unseren offen ausgeschriebenen Weiterbildungen, Seminaren, Trainings und Veranstaltungen ist allen Interessierten möglich. Ist die Teilnahme in Ausnahmefällen an bestimmte fachliche oder persönliche Voraussetzungen geknüpft, regeln wir das bei der betreffenden Veranstaltung.

B.1.2 Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages mit uns und verpflichtet zur Zahlung des ausgeschriebenen Preises.

B.1.3 Nach der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatische Zugangsbestätigung. Sind Plätze verfügbar, senden wir Ihnen anschließend eine Anmeldebestätigung mit der Rechnung. Erst mit dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande.

B.2 Begrenzte Teilnehmerzahl

Bei den meisten Veranstaltungen ist die Gruppengröße begrenzt. Die maximale Teilnehmerzahl finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung. Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge ihres Eingangs.

B.3 Zahlung und Vertragsdauer

B.3.1 Der Preis ist nach Erhalt der Rechnung sofort über die angegebenen Zahlungsoptionen zu überweisen, auch bei kurzfristigen Buchungen, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

B.3.2 Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit. Er endet mit dem Ende der jeweiligen Leistung, zum Beispiel mit dem Ende des besuchten Seminars (§ 620 Abs. 2 BGB).

B.4 Leistungen und Kosten

B.4.1 Was im Preis enthalten ist, steht in der jeweiligen Ausschreibung.

B.4.2 Die Kosten für Unterbringung tragen die Teilnehmenden selbst, soweit in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

B.4.3 Die Kosten für An- und Rückfahrt tragen die Teilnehmenden selbst. Für die Haftung gilt Teil A Ziffer 5.

B.5 Stornierung durch Sie

B.5.1 Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung können Sie kostenfrei zurücktreten. Danach werden 50 % des Preises fällig. Bei einer Absage einen Tag vor oder am Veranstaltungstag sowie bei Nichterscheinen wird der volle Preis fällig. Der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen vorbehalten.

B.5.2 Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

B.6 Absage, Verlegung und Referenten

B.6.1 Wir können eine Veranstaltung aus zwingenden Gründen absagen oder verlegen, insbesondere bei Erkrankung der Trainerin oder des Trainers oder wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Über Änderungen informieren wir Sie spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, bei kurzfristigen Ausfällen wie einer Erkrankung so bald wie möglich.

B.6.2 Sagen wir eine Veranstaltung ab oder verlegen wir sie, können Sie eine andere Veranstaltung besuchen oder Ihre Buchung stornieren. Im zweiten Fall erstatten wir Ihnen den gezahlten Preis vollständig. Bei kurzfristigen Ausfällen bieten wir Ihnen baldmöglichst einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht; die Haftung nach Teil A Ziffer 5.1 bleibt unberührt.

B.6.3 Unsere Referentinnen und Referenten wählen wir nach transparenten Anforderungskriterien und mit größter fachlicher Sorgfalt aus. Fällt die in der Ausschreibung genannte Person aus wichtigem Grund aus, etwa wegen Krankheit, kann eine fachlich gleichwertige Referentin oder ein gleichwertiger Referent aus unserem Team die Veranstaltung übernehmen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Person die Veranstaltung leitet.

Teil C – Besondere Bedingungen für individuell vereinbarte Veranstaltungen

Für Trainings und Veranstaltungen, die wir individuell mit Ihnen vereinbaren, etwa für Ihre Organisation und in Ihren Räumen, gelten ergänzend die folgenden Bedingungen. Soweit sie von Teil A abweichen, gehen sie vor.

C.1 Die im Angebot ausgewiesenen Kosten enthalten Teilnehmergebühren, Seminarkosten, Moderations- und Trainingstechnik sowie die Bereitstellung von Handouts und Arbeitsunterlagen. Kosten für Tagungsgetränke und Tagungssnacks weisen wir gesondert aus, sofern Sie diese nicht selbst übernehmen, weil die Veranstaltung in Ihren Räumen stattfindet.

C.2 Die Kosten für Unterbringung sowie für An- und Rückfahrt tragen die Teilnehmenden selbst, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Haftung gilt Teil A Ziffer 5.

C.3 Ob die Rechnung vor oder nach der Leistung gestellt wird, regelt das Angebot. Abweichend von Teil A Ziffer 4.3 ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

 

 

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